Partner | Rechtsanwalt | Notar
Knut Meyer-Degering
Als Rechtsanwalt habe ich mich auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2008 ist es mir gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Als Parteivertreter setze ich mich für Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts ein. Die Tätigkeit als Notar ist mein weiterer Schwerpunkt. Als Notar nehme ich ein öffentliches Amt wahr.
Kompetenzfelder
Als Notar nehme ich eine öffentliche Aufgabe wahr und bin zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften.
Ich bin tätig in den Bereichen Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.), Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption), Erbe und Schenkung (Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbschaftsauschlagung, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.), Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung), Unternehmen (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Umwandlung, Handelsregisteranmeldung etc.).
Der Notar ist dabei unparteiischer Rechtsberater und Betreuer sämtlicher Beteiligten.
Die Tätigkeit eines Fachanwalts für Verkehrsrecht umfasst folgende Bereiche:
1. Schadensregulierung von Verkehrsunfällen
Bei jedem einzelnen Verkehrsunfall empfiehlt es sich, dass der Geschädigte einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragt, um kein Geld zu verschenken. Da bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer spezialisierte Sachbearbeiter tätig sind, benötigen Sie von Anfang an einen Rechtsanwalt, um auf Augenhöhe argumentieren zu können. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung und der großen Anzahl an bereits regulierten Unfällen sind wir in der Lage schnell zu beurteilen, welche Haftungsquote realistisch ist und inwieweit eine Mithaftung mit Erfolg eingewendet werden kann. Selbst bei einem klaren Fremdverschulden ist anwaltliche Hilfe notwendig, um wirklich alle in Betracht kommenden Schadenspositionen im vollen Umfang durchzusetzen.
2. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und das Recht der Fahrerlaubnis
Ein hohes Bußgeld z. B. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, falschen Überholens, zu geringen Abstands oder eines Rotlichtverstoßes kann mehr als ärgerlich sein, aber insbesondere ein Fahrverbot kann Sie im privaten und beruflichen Bereich erheblich treffen. Nicht zuletzt wegen der möglichen Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister sollte eine Überprüfung des Bußgeldbescheides erfolgen, weil bereits ab 8 Punkten zwangsläufig die Fahrerlaubnis entzogen wird. Gleiches gilt beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung), der noch weitreichendere Konsequenzen haben kann. Hier gilt es noch bevor man Angaben gegenüber der Polizei macht, sich von Anfang an von einem Fachanwalt vertreten zu lassen, der in der Regel zunächst die Akten einsieht und dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bespricht.
3. Verkehrsvertragsrecht, d.h. alle Fragen rund um Kauf und Reparatur eines Fahrzeugs
Bei Problemen mit dem Autohändler nach dem Erwerb eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs oder mit der Werkstatt aufgrund einer mangelhaften Reparatur helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen und Fehler bei der Geltendmachung zu vermeiden.
4. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie der Personenversicherungen
Ein Streit mit der Kaskoversicherung bei dem Diebstahl des eigenen Fahrzeugs oder bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall lässt sich mit anwaltlicher Hilfe häufig schnell beenden. Ferner unterstützen wir Sie bei Ansprüchen gegenüber ihrer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Als Rechtsanwalt bin ich Parteivertreter und handle ausschließlich im Interesse meiner Mandanten.
Lernen Sie mich kennen.
Der Beruf wurde mir sprichwörtlich in die Wiege gelegt. Ich stamme aus einer Juristenfamilie und habe mit meinem Vater, der ebenfalls Rechtsanwalt und Notar war, fast 12 Jahre noch zusammengearbeitet. Ich hatte also schon vor Beginn meiner Berufslaufbahn einen jahrelangen Einblick, was meiner Entscheidung natürlich zugutekam. Da wir von Anfang an in unserem kleinen Büro aber auch bis heute mit Mandanten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammenarbeiten, macht für mich den Reiz der Tätigkeit aus, mich immer wieder neu auf Menschen mit verschiedensten Vorgeschichten und Problemen einzulassen.
Die Recherche und das Arbeiten mit geschichtlichen oder auch juristischen Texten machte mir tatsächlich bereits als Schüler Spaß. Nach dem juristischen Studium fiel es mir leicht der Familientradition zu folgen.
Jeder Fall ist anders und das Recht steht nie still, sondern entwickelt sich immer weiter. Die teilweise komplexe rechtliche Materie muss ich verständlich meinen Mandanten und vielleicht sogar dem Gericht beibringen, um es zu überzeugen.
Die Qualität aufgrund einer Spezialisierung wie einer Fachanwaltschaft. Neben dem fachlichen Wissen kommt man ohne Genauigkeit, einem gesunden Ehrgeiz, eine gewisse Neugier und einen Blick über den Tellerrand nicht weiter
Einzelne Mandate herauszugreifen ist schwierig. Bei Personenschäden erfährt man häufig den Dank der Mandanten, wenn man deren Ansprüche zielstrebig und bestmöglich durchsetzen konnte.
Ich bin immer der Heimat treu geblieben. Nach Geburt und Schule in Braunschweig verbrachte ich die Studienzeit im nahen Göttingen, um dann das Referendariat wieder in Braunschweig zu absolvieren und anschließend hier auch meine Berufstätigkeit zu starten. Durch die Heimatverbundenheit sind jahrelange Freundschaften, Bekanntschaften und Kontakte entstanden, die ich heute nicht missen möchte.
Meilensteine
Zulassung als Rechtsanwalt
Start der Berufslaufbahn in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Eberhard Mittendorff und meinem Vater Rechtsanwalt und Notar Dr. Wilhelm Meyer Degering.
Fusion der Kanzleien
Gründung einer Partnerschaft mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Wilhelm Meyer Degering und den Eheleuten Rechtsanwältin Birgit und Rechtsanwalt und Notar Michael Schlüter (Schlüter & Kollegen) zu Schlüter Meyer-Degering & Partner Rechtsanwälte mit dann insgesamt 8 Berufsträgern.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Umzug ins Kontorhaus
Umzug in moderne und repräsentative Räumlichkeiten im Kontorhaus
Bestellung zum Notar
Umfirmierung
Mit sechs Partnern und insgesamt 14 Berufsträgern firmieren wir als Schlüter · Meyer-Degering · Hampe & Partner Rechtsanwälte mbB.
Jetzt anfragen
Ich stehe Ihnen gerne in Ihrem Fall zur Seite.
Knut Meyer-Degering
Partner | Rechtsanwalt | Notar
Als Rechtsanwalt habe ich mich auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2008 ist es mir gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Als Parteivertreter setze ich mich für Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts ein. Die Tätigkeit als Notar ist mein weiterer Schwerpunkt. Als Notar nehme ich ein öffentliches Amt wahr.
Kompetenzfelder
Als Notar nehme ich eine öffentliche Aufgabe wahr und bin zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften.
Ich bin tätig in den Bereichen Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.), Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption), Erbe und Schenkung (Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbschaftsauschlagung, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.), Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung), Unternehmen (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Umwandlung, Handelsregisteranmeldung etc.).
Der Notar ist dabei unparteiischer Rechtsberater und Betreuer sämtlicher Beteiligten.
Die Tätigkeit eines Fachanwalts für Verkehrsrecht umfasst folgende Bereiche:
1. Schadensregulierung von Verkehrsunfällen
Bei jedem einzelnen Verkehrsunfall empfiehlt es sich, dass der Geschädigte einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragt, um kein Geld zu verschenken. Da bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer spezialisierte Sachbearbeiter tätig sind, benötigen Sie von Anfang an einen Rechtsanwalt, um auf Augenhöhe argumentieren zu können. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung und der großen Anzahl an bereits regulierten Unfällen sind wir in der Lage schnell zu beurteilen, welche Haftungsquote realistisch ist und inwieweit eine Mithaftung mit Erfolg eingewendet werden kann. Selbst bei einem klaren Fremdverschulden ist anwaltliche Hilfe notwendig, um wirklich alle in Betracht kommenden Schadenspositionen im vollen Umfang durchzusetzen.
2. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und das Recht der Fahrerlaubnis
Ein hohes Bußgeld z. B. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, falschen Überholens, zu geringen Abstands oder eines Rotlichtverstoßes kann mehr als ärgerlich sein, aber insbesondere ein Fahrverbot kann Sie im privaten und beruflichen Bereich erheblich treffen. Nicht zuletzt wegen der möglichen Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister sollte eine Überprüfung des Bußgeldbescheides erfolgen, weil bereits ab 8 Punkten zwangsläufig die Fahrerlaubnis entzogen wird. Gleiches gilt beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung), der noch weitreichendere Konsequenzen haben kann. Hier gilt es noch bevor man Angaben gegenüber der Polizei macht, sich von Anfang an von einem Fachanwalt vertreten zu lassen, der in der Regel zunächst die Akten einsieht und dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bespricht.
3. Verkehrsvertragsrecht, d.h. alle Fragen rund um Kauf und Reparatur eines Fahrzeugs
Bei Problemen mit dem Autohändler nach dem Erwerb eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs oder mit der Werkstatt aufgrund einer mangelhaften Reparatur helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen und Fehler bei der Geltendmachung zu vermeiden.
4. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie der Personenversicherungen
Ein Streit mit der Kaskoversicherung bei dem Diebstahl des eigenen Fahrzeugs oder bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall lässt sich mit anwaltlicher Hilfe häufig schnell beenden. Ferner unterstützen wir Sie bei Ansprüchen gegenüber ihrer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Als Rechtsanwalt bin ich Parteivertreter und handle ausschließlich im Interesse meiner Mandanten.
Lernen Sie mich kennen.
Der Beruf wurde mir sprichwörtlich in die Wiege gelegt. Ich stamme aus einer Juristenfamilie und habe mit meinem Vater, der ebenfalls Rechtsanwalt und Notar war, fast 12 Jahre noch zusammengearbeitet. Ich hatte also schon vor Beginn meiner Berufslaufbahn einen jahrelangen Einblick, was meiner Entscheidung natürlich zugutekam. Da wir von Anfang an in unserem kleinen Büro aber auch bis heute mit Mandanten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammenarbeiten, macht für mich den Reiz der Tätigkeit aus, mich immer wieder neu auf Menschen mit verschiedensten Vorgeschichten und Problemen einzulassen.
Die Recherche und das Arbeiten mit geschichtlichen oder auch juristischen Texten machte mir tatsächlich bereits als Schüler Spaß. Nach dem juristischen Studium fiel es mir leicht der Familientradition zu folgen.
Jeder Fall ist anders und das Recht steht nie still, sondern entwickelt sich immer weiter. Die teilweise komplexe rechtliche Materie muss ich verständlich meinen Mandanten und vielleicht sogar dem Gericht beibringen, um es zu überzeugen.
Die Qualität aufgrund einer Spezialisierung wie einer Fachanwaltschaft. Neben dem fachlichen Wissen kommt man ohne Genauigkeit, einem gesunden Ehrgeiz, eine gewisse Neugier und einen Blick über den Tellerrand nicht weiter
Einzelne Mandate herauszugreifen ist schwierig. Bei Personenschäden erfährt man häufig den Dank der Mandanten, wenn man deren Ansprüche zielstrebig und bestmöglich durchsetzen konnte.
Ich bin immer der Heimat treu geblieben. Nach Geburt und Schule in Braunschweig verbrachte ich die Studienzeit im nahen Göttingen, um dann das Referendariat wieder in Braunschweig zu absolvieren und anschließend hier auch meine Berufstätigkeit zu starten. Durch die Heimatverbundenheit sind jahrelange Freundschaften, Bekanntschaften und Kontakte entstanden, die ich heute nicht missen möchte.
Meilensteine
Zulassung als Rechtsanwalt
Start der Berufslaufbahn in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Eberhard Mittendorff und meinem Vater Rechtsanwalt und Notar Dr. Wilhelm Meyer Degering.
Fusion der Kanzleien
Gründung einer Partnerschaft mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Wilhelm Meyer Degering und den Eheleuten Rechtsanwältin Birgit und Rechtsanwalt und Notar Michael Schlüter (Schlüter & Kollegen) zu Schlüter Meyer-Degering & Partner Rechtsanwälte mit dann insgesamt 8 Berufsträgern.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Umzug ins Kontorhaus
Umzug in moderne und repräsentative Räumlichkeiten im Kontorhaus
Bestellung zum Notar
Umfirmierung
Mit sechs Partnern und insgesamt 14 Berufsträgern firmieren wir als Schlüter · Meyer-Degering · Hampe & Partner Rechtsanwälte mbB.
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