Partner | Rechtsanwalt
Jens Hampe
Als Rechtsanwalt bearbeite ich für meine Mandanten Fälle vornehmlich aus dem zivilrechtlichen Bereich, wobei ich mich frühzeitig auf den Bereich des Bankrechts und des Versicherungsrecht spezialisiert habe. Ich vertrete Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und Versicherer ebenso wie Kontoinhaber, Darlehensnehmer oder Versicherungsnehmer unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Verbraucher oder ein Unternehmen handelt.
Kompetenzfelder
Im Bereich des Bankrechts vertrete ich in der Regel die Interessen meiner Mandanten aufgrund einer Geschäftsverbindung zwischen der Bank und ihrem Kunden; zumeist handelt es sich um eine Kontoverbindung oder einen Darlehensvertrag.
In diesem Bereich vertrete ich die Interessen eines bundesweit tätigen Bank und von Zeit zu Zeit auch die Interessen der Kunden gegenüber anderen Kreditinstituten. Im Bereich des Kapitalmarktrechts ist es regelmäßig der Kunde, der sein Kapital einsetzt, um eine Rendite zu erzielen. Wenn dieses Ziel nicht erreicht wird, stellt sich regelmäßig die Frage, ob eine anlage- und anlegergerechte Beratung erfolgt ist und der Kunde sein Risiko zutreffend einschätzen konnte.
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht befasst sich allen denkbaren Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag zwischen einem privaten Versicherer und einem Verbraucher oder Unternehmer als Versicherungsnehmer.
Rechtsfragen im Zusammenhang mit den gesetzlichen (Kranken-, Renten- oder Unfallversicherer) gehören hingegen nicht zum Leistungsspektrum des Fachanwalts für Versicherungsrecht.
Im Bereich des Versicherungsrecht vertrete ich zurzeit sowohl die Interessen von Versicherungsnehmern als auch die Interessen von Versicherern und Versicherungsvermittlern. Die Interessenvertretung sowohl von Versicherern als auch Versicherungsnehmerin gewährt einen besseren Einblick in die widerstreitenden Interessen, was wiederum zu einer schnelleren und nicht selten auch außergerichtlichen Lösung des konkreten Falls führt.
Lernen Sie mich kennen.
Seit nunmehr 20 Jahren bin ich als Rechtsanwalt tätig und versuche, sowohl mit Verständnis als auch Leidenschaft die richtigen Lösungen für meine Mandanten zu finden. Dabei bedarf es keineswegs immer einer gerichtlichen Klärung einer Rechtsstreitigkeit. Vielfach lässt sich mit einer professionellen Herangehensweise eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten erzielen, was umso wichtiger ist, wenn die Parteien eine langfristige und fortdauernde Geschäftsverbindung teilen.
Die richtige Lösung für meine Mandanten zu finden, ist neben den juristischen Fragen mit die größte Herausforderung.
In meiner Jugend war mein Blick auf den Beruf durch die Anwaltsserien im Fernsehen geprägt, die den Beruf als ständigen Kampf zwischen Gut und Böse präsentieren und die Vorstellung, mit meinen Fähigkeiten anderen helfen zu können, hat mich inspiriert Jura zu studieren. Dabei war ich mir im Studium und auch im nachfolgenden Referendariat lange nicht sicher, ob es tatsächlich der Beruf des Rechtsanwalts derjenige sein sollte, den ich nach dem Studium ausüben wollte. Aber bereits während meines Referendariats (bereits in dieser Kanzlei) wurde mir klar, dass die Herausforderungen dieses Berufs am Besten zu meinen eigenen Interessen und Wünschen passen.
Neben dem Lösen komplexer juristischer Fragen besteht der Reiz am Beruf eines Rechtsanwalts in der ständigen Herausforderung, die richtige Lösung für den Mandanten zu finden. Hierbei ist viel Kreativität und Phantasie gefragt, da das Naheliegende keinesfalls immer die richtige Herangehensweise darstellt. Gemeinsam mit dem Mandanten die richtigen Herangehensweise an einen Fall zu erarbeiten, stellt eine sehr spannende und reizvolle Tätigkeit dar.
Neben der permanenten Bereitschaft, sein Wissen zu erweitern, bedarf es der Fähigkeit, sich über die verschiedenen Facetten eines Falls Gewissheit zu verschaffen. Das entscheidende ist, den Mandanten in die Lage zu versetzen, für sich selbst die richtige Entscheidung zu treffen. Und manchmal gehört dazu auch der offene Rat, von einem Vorgehen abzulassen, dass keinen Erfolg verspricht.
Einen kleinen selbständigen Handwerker, der an einer wenig bekannten und schwer zu diagnostizierende Krankheit litt, die ihn zur Aufgabe seines Berufs zwang. Es gelang, den Versicherer zu einer erneuten medizinischen Begutachtung in einem Universitätsklinikum zu bewegen. Dort gelang es, die Erkrankung eindeutig zu diagnostizieren, so dass der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannte und der Mandant nicht jahrelang prozessieren musste, um an sein Recht zu gelangen. Als Anwalt habe ich gar nicht so viel beigetragen, aber zu sehen, wie diese Last von den Schultern des Mandanten abfiel, machte diesen Fall zu einem besonderen Erlebnis.
Sie werden immer eine offene und ehrliche Einschätzung ihres Falles erhalten. Nur so können Sie selbst abschätzen, ob es sich lohnt, einen Streit aufzunehmen und durchzufechten.
Meilensteine
Zulassung als Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Eintritt als Partner in die Kanzlei
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Umzug ins Kontorhaus
Namenspartnerschaft
Jetzt anfragen
Ich stehe Ihnen gerne in Ihrem Fall zur Seite.
Jens Hampe
Partner | Rechtsanwalt
Als Rechtsanwalt bearbeite ich für meine Mandanten Fälle vornehmlich aus dem zivilrechtlichen Bereich, wobei ich mich frühzeitig auf den Bereich des Bankrechts und des Versicherungsrecht spezialisiert habe. Ich vertrete Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und Versicherer ebenso wie Kontoinhaber, Darlehensnehmer oder Versicherungsnehmer unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Verbraucher oder ein Unternehmen handelt.
Kompetenzfelder
Im Bereich des Bankrechts vertrete ich in der Regel die Interessen meiner Mandanten aufgrund einer Geschäftsverbindung zwischen der Bank und ihrem Kunden; zumeist handelt es sich um eine Kontoverbindung oder einen Darlehensvertrag.
In diesem Bereich vertrete ich die Interessen eines bundesweit tätigen Bank und von Zeit zu Zeit auch die Interessen der Kunden gegenüber anderen Kreditinstituten. Im Bereich des Kapitalmarktrechts ist es regelmäßig der Kunde, der sein Kapital einsetzt, um eine Rendite zu erzielen. Wenn dieses Ziel nicht erreicht wird, stellt sich regelmäßig die Frage, ob eine anlage- und anlegergerechte Beratung erfolgt ist und der Kunde sein Risiko zutreffend einschätzen konnte.
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht befasst sich allen denkbaren Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag zwischen einem privaten Versicherer und einem Verbraucher oder Unternehmer als Versicherungsnehmer.
Rechtsfragen im Zusammenhang mit den gesetzlichen (Kranken-, Renten- oder Unfallversicherer) gehören hingegen nicht zum Leistungsspektrum des Fachanwalts für Versicherungsrecht.
Im Bereich des Versicherungsrecht vertrete ich zurzeit sowohl die Interessen von Versicherungsnehmern als auch die Interessen von Versicherern und Versicherungsvermittlern. Die Interessenvertretung sowohl von Versicherern als auch Versicherungsnehmerin gewährt einen besseren Einblick in die widerstreitenden Interessen, was wiederum zu einer schnelleren und nicht selten auch außergerichtlichen Lösung des konkreten Falls führt.
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Seit nunmehr 20 Jahren bin ich als Rechtsanwalt tätig und versuche, sowohl mit Verständnis als auch Leidenschaft die richtigen Lösungen für meine Mandanten zu finden. Dabei bedarf es keineswegs immer einer gerichtlichen Klärung einer Rechtsstreitigkeit. Vielfach lässt sich mit einer professionellen Herangehensweise eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten erzielen, was umso wichtiger ist, wenn die Parteien eine langfristige und fortdauernde Geschäftsverbindung teilen.
Die richtige Lösung für meine Mandanten zu finden, ist neben den juristischen Fragen mit die größte Herausforderung.
In meiner Jugend war mein Blick auf den Beruf durch die Anwaltsserien im Fernsehen geprägt, die den Beruf als ständigen Kampf zwischen Gut und Böse präsentieren und die Vorstellung, mit meinen Fähigkeiten anderen helfen zu können, hat mich inspiriert Jura zu studieren. Dabei war ich mir im Studium und auch im nachfolgenden Referendariat lange nicht sicher, ob es tatsächlich der Beruf des Rechtsanwalts derjenige sein sollte, den ich nach dem Studium ausüben wollte. Aber bereits während meines Referendariats (bereits in dieser Kanzlei) wurde mir klar, dass die Herausforderungen dieses Berufs am Besten zu meinen eigenen Interessen und Wünschen passen.
Neben dem Lösen komplexer juristischer Fragen besteht der Reiz am Beruf eines Rechtsanwalts in der ständigen Herausforderung, die richtige Lösung für den Mandanten zu finden. Hierbei ist viel Kreativität und Phantasie gefragt, da das Naheliegende keinesfalls immer die richtige Herangehensweise darstellt. Gemeinsam mit dem Mandanten die richtigen Herangehensweise an einen Fall zu erarbeiten, stellt eine sehr spannende und reizvolle Tätigkeit dar.
Neben der permanenten Bereitschaft, sein Wissen zu erweitern, bedarf es der Fähigkeit, sich über die verschiedenen Facetten eines Falls Gewissheit zu verschaffen. Das entscheidende ist, den Mandanten in die Lage zu versetzen, für sich selbst die richtige Entscheidung zu treffen. Und manchmal gehört dazu auch der offene Rat, von einem Vorgehen abzulassen, dass keinen Erfolg verspricht.
Einen kleinen selbständigen Handwerker, der an einer wenig bekannten und schwer zu diagnostizierende Krankheit litt, die ihn zur Aufgabe seines Berufs zwang. Es gelang, den Versicherer zu einer erneuten medizinischen Begutachtung in einem Universitätsklinikum zu bewegen. Dort gelang es, die Erkrankung eindeutig zu diagnostizieren, so dass der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannte und der Mandant nicht jahrelang prozessieren musste, um an sein Recht zu gelangen. Als Anwalt habe ich gar nicht so viel beigetragen, aber zu sehen, wie diese Last von den Schultern des Mandanten abfiel, machte diesen Fall zu einem besonderen Erlebnis.
Sie werden immer eine offene und ehrliche Einschätzung ihres Falles erhalten. Nur so können Sie selbst abschätzen, ob es sich lohnt, einen Streit aufzunehmen und durchzufechten.
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